Gesetze/Richtlinien
Bundesverfassungsgericht: Rauchverbote teilweise verfassungswidrig
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Aufgehoben wurde auch das in Baden-Württemberg und einigen anderen Bundesländern geltende generelle Rauchverbot in Diskotheken. Sie dürfen ab sofort Raucherräume einrichten, in denen sich allerdings keine Tanzfläche befinden darf. „Damit gilt jetzt der Kompromiss, den wir eigentlich alle von Anfang an befürwortet haben – und die ja auch in den meisten Bundesländern im Gesetz steht“, kommentiert Diskothekenbetreiber Klaus Isenberg (Gastronomie & Tanz). „Wir werden jetzt noch ein wenig abwarten, wie die Dinge sich entwickeln, und dann zügig Raucherräume in unseren Betrieben in den entsprechenden Bundesländern einrichten, um die Umsatzrückgänge der vergangenen Monate von bis zu 50 % möglichst schnell wieder wettzumachen.“
Auch der Dehoga-Bundesverband, der die Kläger teilweise unterstützt hat, begrüßte das Urteil. „Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte der Wirte von Einraumbetrieben und ihre wirtschaftliche Betroffenheit entsprechend gewürdigt hat“, sagte Präsident Ernst Fischer. „Unsere Verfassungsbeschwerden waren kein Nein zum Nichtraucherschutz.“ Entscheidend sei jedoch, welches Mittel gewählt werde, um Menschen vor unfreiwilligem Passivrauchen zu schützen. „Wir hoffen, dass nun die Landesgesetzgeber von ihrem Gestaltungsspielraum Gebrauch machen und die unterschiedlichen Interessen von Nichtrauchern, Rauchern und Unternehmern angemessen berücksichtigen“, so Fischer. Dabei komme allerdings auch ein absolutes Rauchverbot in allen gastronomischen Betrieben in Frage, betonte der Erste Senat in seiner Urteilsbegründung. Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren sei „ein überragend wichtiges Gemeingut“.
www.bundesverfassungsgericht.de
05.08.2008
