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Kalbfleisch: neue Definition beachten

Seit 1. Juli gilt in der EU eine neue Definition für Kalbfleisch. Danach darf als Kalbfleisch nur noch Fleisch bezeichnet und verkauft werden, das von bis zu acht Monate alten Rindern stammt, die hauptsächlich mit Milch und Milcherzeugnissen gefüttert wurden. Fleisch von Rindern, die bei der Schlachtung zwischen acht und zwölf Monaten alt waren, wird nun als Jungrindfleisch bezeichnet. Mit der neuen EU-einheitlichen Definition soll für mehr Klarheit und Transparenz für den Verbraucher gesorgt werden. Zuletzt waren neue, zum Teil irreführende Begriffe wie Rosé-Kalbfleisch geschaffen worden. Ein Faltblatt mit mehr Informationen rund um die neue EU-Definition für Kalbfleisch haben die Kontrollgemeinschaft Deutsches Kalbfleisch e.V. und die CMA herausgegeben.
 

 
www.CMA.de
29.08.2008


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