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Bio: Achtung Zertifizierungspflicht

Egal, ob Bio-Spezialist oder Restaurant/Kantine mit einzelnen Bio-Produkten: Für Betriebe im Außer-Haus-Markt besteht grundsätzlich und generell Zertifizierungspflicht, sobald im Angebot das Wort ’Bio’ auftaucht.
 

 
Achtung in punkto Verbraucher-Täuschung: Auch Formulierungen wie ’in Bio-Qualität’ oder ’von Bioland-Betrieben’ usw. sind gleichzusetzen mit den drei Buchstaben ’Bio’ solo. Und dieses Wörtchen ’Bio’ ist ebenso wie ’Öko’ ein geschützter Begriff, der gesetzeskonform verwendet werden muss. Sprich: Überall, wo ’Bio’ draufsteht, muss auch ’Bio’ drin sein. Darauf kann sich der Gast berufen.
 

 
Übrigens: Eine Zertifizierung muss sich nicht auf das komplette Angebot eines AHM-Betriebes beziehen. Auch Rohstoffe, Komponenten oder Menüs bzw. Speisen können zertifiziert werden. Das bedeutet: Die zertifizierten Produkte bzw. Speisen müssen gemäß den Regelungen der EG-Öko-Verordnung (VO) erzeugt und verarbeitet sein. Neben der landwirtschaftlichen Erzeugung bezieht die VO auch die Verarbeitung der Lebensmittel mit ein. Einzuhaltende Vorgaben sind beispielsweise: ohne Pflanzenschutzmittel, kein gentechnisch verändertes Saatgut oder derartige Futtermittel, keine Geschmacksverstärker bei der Weiterverarbeitung usw.
 

 
Und da die Zubereitung von Speisen und Getränken in Gastronomie und GV ebenfalls zur Verarbeitung zählt, müssen auch diese Unternehmen am Kontrollverfahren nach EG-Öko-Verordnung teilnehmen.
 

 
Stichwort: Kennzeichnung der Bio-Produkte, Komponenten und Gerichte. Seit Mai 2001 gibt es in Deutschland das staatliche Bio-Siegel. Dieses markenrechtlich abgesicherte Label kann von allen Erzeugern, Verarbeitern, dem Handel und nicht zuletzt von Gastronomie und GV zur Kennzeichnung ihrer Bio-Waren genutzt werden. Die Nutzung des Siegels ist übrigens kostenlos, muss aber der Bio-Siegel-Informationsstelle in Bonn gemeldet werden.
 

 
www.1000biokuechen.de
 
www.oekolandbau.de
 
www.bio-siegel.de
22.08.2008


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