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BVE zum Gutachten des Bundesfinanzministeriums

Ein vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Gutachten zur Bewertung der Struktur der Umsatzbesteuerung in Deutschland, kommt zu dem Ergebnis, dass Lebensmittel zu Recht der ermäßigten Umsatzsteuer von 7 % unterliegen. Jürgen Abraham, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Deutschen Ernaehrungsindustrie (BVE), begrüßte diese Empfehlung:

Das 460 Seiten umfassende Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es für die allermeisten Umsatzsteuerermäßigungen keine tragfähige Begründung gebe. Lediglich die Mehrwertsteuerermäßigung für die Lebensmittel, die bislang mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz belegt sind, sei gerechtfertigt. Das ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, denn gerade ärmere Haushalte wenden einen großen Teil ihres Einkommens fuer Lebensmittel auf." Das Gutachten kommt weiter zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber den ermäßigten Steuersatz auch auf alkoholfreie Getränke ausweiten kann. Diesen Spielraum sollte der Gesetzgeber nach Auffassung der BVE nutzen. Kritisch sieht die BVE die Empfehlung der Studie, Verpflegungsdienstleistungen in sozialen Einrichtungen, wie z.B. Schulen, nicht mit dem ermäßigten Satz zu besteuern.

Die unzureichende Abgrenzung ergänzender Dienstleistungen, wie z.B. die Anlieferung von Speisen, führt dazu, dass die Gesamtverpflegungsleistung mit 19 % besteuert wird. Die BVE fordert deshalb auch aus sozialpolitischen Gruenden eine klare Regelung für diese Fälle: der volle Steuersatz sollte nur dann auf die Gesamtleistung angewendet werden, wenn die Dienstleistung mehr als 50% daran ausmacht. Dies entspricht der geltenden europäischen Rechtsprechung.

www.bve-online.de

24.09.2010, Smi - Redaktion food-service / gv-praxis


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