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Koalitionsvertrag: Für Beherbergungsdienstleistungen reduzierter Mehrwertsteuersatz

Die Erwartungshaltung war eine andere - nämlich, dass mit der neuen Regierung für gastronomische Dienstleistungen der reduzierte Mehrwertsteuersatz eingeführt wird.

Doch im Koalitionsvertrag, auf den sich CDU, CSU und FDP in der Nacht vom Freitag zum Samstag verständigt haben, steht jetzt die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 % für Beherbergungsdienstleistungen zum 1. Januar 2010. Für Restaurants, Cafés, Kneipen & Co. keine Änderung - allein für Hotels und Gasthöfe.

Der Dehoga Bundesverband begrüßt den Koalitionsvertrag mit dem Kompromiss zur Mehrwertsteuerreduzierung - ein richtungweisender Teilerfolg. Dehoga-Präsident Ernst Fischer: „Die Senkung der Mehrwertsteuer für Beherbergungsdienstleistungen zum 1. Januar 2010 sorgt für Zuversicht in einer von der Krise stark betroffenen Branche. Sie beseitigt die bestehende Benachteiligung unserer Betriebe innerhalb Europas."

Bereits seit vielen Jahren gelten in 21 von 27 EU-Mitgliedstaaten reduzierte Mehrwertsteuersätze für die Hotelübernachtungen. Mit Ausnahme Dänemarks wenden alle Anrainerstaaten Deutschlands ermäßigte Sätze zwischen drei und zehn Prozent an.

„Die Senkung der Mehrwertsteuer für die Hotellerie betrachten wir als wichtigen Teilerfolg unserer jahrelangen Bemühungen, die umsatzsteuerliche Benachteiligung für Hotellerie und Gastronomie zu beseitigen", macht Fischer deutlich. „Keine Frage, wir haben uns eine Reduzierung für die Gesamtbranche erhofft, da FDP und CSU sich vor der Bundestagswahl klar für die Reduzierung der Mehrwertsteuer für Hotellerie und Gastronomie ausgesprochen haben."

Die jetzt gefundene Lösung sei „ein Kompromiss", wobei offensichtlich das Volumen der Steuermindereinnahmen mit Blick auf die Haushaltslage eine andere Entscheidung derzeit nicht zugelassen habe. „Wir setzen nun auf die im Koalitionsvertrag zugesagte Überprüfung bestehender Benachteiligungen", so Fischer. „Hier wird sich der Dehoga konstruktiv einbringen, damit auch die Gastronomie und ihre Gäste bald vom reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren können."

www.dehoga.de

26.10.2009, GW - Redaktion food-service / gv-praxis



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