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Karstadt: Insolvenzgericht setzt neue Frist bis 10. August
Erneut Aufschub für Karstadt: Das Essener Insolvenzgericht vertagte am Freitag die Entscheidung über die Annahme des Insolvenzplans auf den 10. August. Es seien noch nicht alle Bedingungen erfüllt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts. Wesentliche Bedingung sei die Wirksamkeit des Kaufvertrages.Hintergrund ist das Ringen von Karstadtkäufer Nicolas Berggruen um Mietminderungen beim Vermieter Highstreet. Eine Einigung ist Voraussetzung für das Wirksamwerden des Kaufvertrages – nur dann kann das Insolvenzgericht den Plan annehmen. Andernfalls droht die Zerschlagung des Warenhauskonzerns.
Probleme innerhalb des Highstreet-Konsortiums bestehen, wie zu hören ist, vor allem mit der früheren KarstadtQuelle-Bank Valovis, die dem Fonds ein 850 Mio.-EUR-Darlehn für den Immobilienkauf gewährt hatte. Valovis wehrt sich gegen eine Festschreibung niedrigerer Mieten. Am 28. Juli will Highstreet über die Mietkonditionen entscheiden.
Karstadt-Insolvenzverwalter Dr. Klaus Hubert Görg und die Berggruen Holding haben zudem notariell vereinbart, dass die aufschiebenden Bedingungen des Kaufvertrags erst bis zum 8. August 2010 erfüllt sein müssen. Die abschließende Einigung des Vermieter-Konsortiums mit dem Karstadt-Investor werde absehbar erst nach dem Treffen der Highstreet-Gläubiger am 28. Juli 2010 in London erfolgen können.
www.karstadt.de,
www.berggruenholdings.com
19.07.2010, MW - Redaktion food-service / gv-praxis
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